Unser Service für Anleger und Treuhänder

Anleger können sich u.a. mit folgenden Themen direkt an uns wenden:

 
  • Änderung persönlicher Daten (z.B. Anschrift, Kontoverbindung, etc.)
  • Anteilsverfügungen (z.B. Vollmachten, Abtretungen, Insolvenz, Kündigungen, etc.)
  • Anteilsübertragungen (Verkauf, Schenkung, Erbschaft) inkl. Handelsregisterangelegenheiten
  • Fragen zu Anlegerinformationsschreiben oder allgemeine Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung
 

Für Treuhandgesellschaften übernehmen wir u.a. folgende Leistungen gegenüber Ihren Anlegern:

 
  • Information der Anleger über Auszahlungen und steuerliche Ergebnisse
  • Auszahlungen an Anleger und Führung der Auszahlungskonten
  • Einholung von Weisungen im Rahmen von Gesellschafterversammlungen
  • Versand von Anlegerinformationsschreiben (z.B. Geschäftsberichte, Beschlussfassungen, etc.)

Sie entscheiden, ob wir unsere Treuhandverwaltungsdienstleistungen in Ihrer bisherigen IT-Infrastruktur fortführen sollen oder ein Wechsel auf unsere Systeme und Softwarelösungen erfolgen soll.

 

1. Änderung persönlicher Daten

Ihre Kontaktdaten, Ihre Steuernummer oder Ihre Bankverbindung haben sich geändert? Damit Ihre persönlichen Daten geschützt sind und kein Missbrauch durch Dritte erfolgen kann sind Änderungen Ihrer persönlichen Daten ausschließlich schriftlich zu übermitteln: Entweder in einem Brief oder Fax mit Ihrer Unterschrift oder per eingescannt mit Unterschrift in einer E-Mail als Dateianhang.

Wichtiger Hinweis: Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind formal an Ihren Treuhänder zu adressieren. Werden Sie von verschiedenen Treuhändern betreut, ist jeder Treuhänder individuell zu informieren, auch dann, wenn sich Ihre Treuhänder eines gemeinsamen Servicedienstleisters wie der PECURA bedienen.

Für eine formal korrekte Änderungsmitteilung nutzen Sie einfach unsere interaktiv ausfüllbaren pdf-Formulare.

Sofern Ihr Treuhänder über ein Anlegerportal verfügt, können Sie die Änderungen Ihrer persönlichen Daten auch ganz bequem und schnell online erledigen – und das gleich hier.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Unterlagen werden benötigt, wenn sich mein Name geändert hat?

Bei einer Namensänderung benötigen wir eine Bescheinigung über die Namensänderung, wie zum Beispiel eine Kopie der Heiratsurkunde oder eine Ausweiskopie, aus der die Änderung hervorgeht. Bei Umfirmierungen benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug.

Mitteilungsformular zum Ändern Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Steuernummer oder Ihrer Bankverbindung

PDF-Formularvorlage Änderungsmitteilung (573,2 KiB)

Ausfüllanleitung der Änderungsmitteilung

Ausfüllanleitung (43,1 KiB)

2. Anteilsverfügungen

Sie möchten eine Vollmacht erteilen oder Ihren Anteil abtreten/verpfänden?

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kann ich eine generelle Vollmacht für alle Geschäfte bei meiner Treuhänderin hinterlegen?

Sie haben die Möglichkeit, sich bezüglich aller Angelegenheiten gegenüber Ihrem Treuhänder / Ihren Treuhändern vollumfänglich vertreten zu lassen. Die bevollmächtigte Person darf bei Abgabe einer Vertretungsvollmacht alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, bezogen auf Ihre Beteiligung(en), (z. B. Stimmenabgabe, Vertretung bei Gesellschafterversammlungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen) vornehmen, abhängig vom festgelegten Umfang der jeweiligen Vollmacht.

Wichtiger Hinweis:  Soll ein Dritter Sie nicht vertreten, jedoch Auskünfte über Ihre Daten und Ihre Beteiligungen erhalten dürfen, so besteht für Sie alternativ die Möglichkeit, einer Person eine Auskunftsvollmacht zu erteilen.

Kann ich meine Beteiligung abtreten / verpfänden?

Ja, Sie können Ihre Beteiligung ganz oder teilweise verpfänden / abtreten. Bitte beachten Sie diesbezüglich jedoch die jeweiligen Regelungen des jeweiligen Gesellschafts- bzw. Treuhandvertrages.

Muss eine Abtretung / Verpfändung bei meinem Treuhänder angezeigt werden?

Ja, insbesondere um sicherzustellen, dass die richtige Person begünstigt wird.

3. Anteilsübertragungen

Für die meisten Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anteile während der Fondslaufzeit zu handeln. Suchen Sie einen Käufer oder Verkäufer, so wenden Sie sich bitte an die Fondsbörse Deutschland in Hamburg. Die Fondsbörse Deutschland unterhält eine Handelsplattform im Internet (www.zweitmarkt.de), auf der Anteile geschlossener Fonds gehandelt werden können. Die dort erzielbaren Preise ergeben sich aus Angebot und Nachfrage des Zweitmarktes.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Fondsbörse Deutschland eine unverbindliche Preisindikation anzufragen oder sich direkt über die Verkaufsmöglichkeiten Ihrer Beteiligung zu informieren.

Sie möchten Ihren Anteil verschenken oder verkaufen? Teilen Sie uns Ihren Übertragungswunsch unter Angabe der persönlichen Daten des Übernehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) schriftlich mit. Gern stellen wir Ihnen darauf basierend einen Übertragungsvertrag im Entwurf zur Verfügung. Nutzen Sie dafür einfach unser interaktiv ausfüllbares Formular, welches Sie hier finden.

Sie haben einen Anteil geerbt? Die Übertragung von Anteilen im Rahmen einer Erbschaft kann erst dann durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Regelungen im Gesellschaftsvertrag eingehalten werden. Für die Information über einen Erbfall verwenden Sie gern unser interaktiv ausfüllbares Formular, welches Sie hier finden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was muss ich beim Verkauf / Schenkung meiner Beteiligung beachten?

Bezüglich der individuellen rechtlichen und steuerlichen Belange empfehlen wir Ihnen, sich bei Verkauf / Schenkung Ihrer Beteiligung an Ihren Steuerberater und / oder Rechtsanwalt zu wenden.

Entstehen Kosten bei einer Übertragung?

Für Übertragungen wird dem Übernehmer eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Ist der Übertragende direkt im Handelsregister eingetragen, sind zusätzlich die Kosten für die Löschung des Übertragenden aus dem Handelsregister sowie für die eventuelle Eintragung des Übernehmers in das Handelsregister vom Übernehmenden zu tragen. Diese Kosten sind nicht mit der Bearbeitungsgebühr abgegolten. Anfallende Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten werden vom zuständigen Notariat gesondert aufgegeben.

Welche Schritte kann ich vorsorglich im Falle einer Erbschaft einleiten?

Die Benennung eines Begünstigten im Todesfall ist nicht möglich. Im Erbfall gehen die Gesellschaftsanteile gemäß Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein auf die Erben über.

Welche Unterlagen werden für eine Umschreibung auf den Erben benötigt?

  • Sterbeurkunde (in Kopie)
  • Eine Ausfertigung des Erbscheines beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift des Testamentes nebst Eröffnungsprotokoll (Kopie bei Treugebern; Original bei Direktkommanditisten)
  • Persönliche Daten des / der Erben (leserliche Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite))
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Identifizierung natürlicher Personen nach dem Geldwäschegesetz je Erbe, welches unten zum Download zur Verfügung steht
  • Die Bankverbindung des / der Erben nebst Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sowie das zuständige Finanzamt

 

Wichtiger Hinweis:  Bitte berücksichtigen Sie, dass die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbschaft erst dann durchgeführt werden kann, wenn Ihrer Treuhänderin alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte setzen Sie sich im Erbfall mit uns in Verbindung, damit geprüft werden kann, ob in Ihrem individuellen Fall weitere / andere Unterlagen erforderlich sind. Nutzen Sie für die Mitteilung des Erbfalls gern das Mitteilungsformular Erbfall, welches zum Download zur Verfügung steht.

Was geschieht mit der Beteiligung in der Zeit zwischen dem Erbfall und dem Nachweis der Erbenstellung gegenüber Ihrem Treuhänder?

In der Zeit zwischen dem Erbfall und dem Nachweis der Erbenstellung gegenüber Ihrer Treuhänderin ruht die Beteiligung. Zwischenzeitlich versandte Anlegerschreiben und andere mit der Beteiligung im Zusammenhang stehende Korrespondenz wird verwahrt und dem / den Erben erst dann zur Verfügung gestellt, wenn alle zur Identifikation der Erben erforderlichen Daten und Unterlagen vorliegen.

Wie werden gemeinsam gehaltene Beteiligungen (z. B. von Eheleuten) vererbt?

Bei einer Beteiligung von Eheleuten werden lediglich 50 % des Anteils des verstorbenen Ehepartners an die Erben übertragen. Der andere Ehepartner behält „seine“ 50 % der Beteiligung.

Kann der geerbte Anteil im Erbfall ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung im Erbfall ist nicht möglich. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist das Gesellschaftsverhältnis mit den Erben fortzuführen. Selbstverständlich hat jeder Erbe für sich die Möglichkeit, seine Beteiligung an einen Dritten zu veräußern.

Was ist ein Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches, für jedermann einsehbares Verzeichnis, in welchem Vollkaufleute und Gesellschaften sowie die auf sie bezogenen Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden. Das Handelsregister gilt sowohl für Personen- als auch für Handelsgesellschaften, z. B. eine Schiffsgesellschaft in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die einzelnen Kommanditisten werden, soweit sie nicht lediglich mittelbar über die jeweilige Treuhand beteiligt sind, mit Vor- und Nachnamen, Ort und Beteiligungshöhe in das Handelsregister eingetragen.

Was bedeutet die Eintragung ins Handelsregister und welche Folgen hat sie?

Da die Eintragung in das Handelsregister sowohl rechtliche als auch steuerliche Folgen haben kann, empfehlen wir, sich vor Abgabe einer Handelsregistervollmacht mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Entstehen Kosten bei einer Eintragung in das Handelsregister?

Es entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift vor einem Notar sowie für weitere Notariats- und Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert (ausgewiesene Haftsumme auf der Handelsregistervollmacht) und sind durch den Gesellschafter selbst zu tragen. Bitte lassen Sie sich die Kosten für die jeweilige Beglaubigung sowie etwaige sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Handelsregistereintragung von Ihrem Notar aufgeben.

Formular zur Identifizierung natürlicher Personen nach dem Geldwäschegesetz

PDF-FormularvorlageIdentifizierung natürlicher Personen nach dem Geldwäschegesetz (100,7 KiB)

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